Mitgliedschaft der Sportvereine in Bünden und Fachverbänden

Erstellt am Dienstag, 29 März 2011 12:55
Geschrieben von Ralf Chadt-Rausch

Mitgliedschaft der Sportvereine in Bünden und Fachverbänden ("Doppelmitgliedschaft der Verein") als Voraussetzung, Leistungen des Landessportbundes NRW in Anspruch nehmen zu können.

Nach Abstimmung mit den Bünden und Fachverbänden hat das Präsidium des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen am 27.10.2010 beschlossen:
„Voraussetzung für die Förderung von Vereinen durch den Landessportbund NRW ist die Mitgliedschaft in mindestens einem Fachverband und ("Doppelmitgliedschaft der Vereine", Anmerkung Online-Redaktion) im jeweiligen Bund (bzw. im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen die Vereine nur im jeweiligen Gemeindesportverband/Stadtsportverband nicht aber im Kreissportbund Mitglied sind)“.
Diese Mitgliedschaft gibt den Vereinen die Möglichkeit, auf Unterstützungsleistungen des jeweiligen Bundes zurück zu greifen und auch nach dem 01.07.2011 weiterhin Unterstützungsleistungen vom Landessportbund zu bekommen. Hierbei geht es z.B. um kostenfreie Informations- und Beratungsleistungen für Vereine im Rahmen von VIBSS usw. Darüber hinaus streben wir eine Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Übungsleiter-Zuschüssen ab 2012 dahingehend an, dass diese nur dann gewährt werden, wenn der Verein sowohl mindestens in einem Fachverband als auch im jeweiligen Bund Mitglied ist.

Quelle: http://www.lsb-nrw.de/fuer-vereine/foerderungen/